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mixins.searchInfo_searchTermAusdruck aus dem Geburtenregister

Ausdruck aus dem Geburtenregister

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können eventuell Gebühren anfallen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Alle weiteren Informationen zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Stelle sowie den Gebühren entnehmen Sie bitte der Rubrik "Geburtsurkunde beantragen".

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Standesamt

Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung  erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine  Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:

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