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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz abmelden wegen Auswanderung

Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

Marktplatz 5
55481 Kirchberg (Hunsrück)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06763 910-0
06763 910-429

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