Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz anmelden

Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

Sofern Sie selbst die Wohnungsanmeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss folgende Unterlagen mitbringen: 

  • vorausgefüllten  Meldeschein
  • Vollmacht
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder KFZ-Schein) 

Dies funktioniert jedoch nicht, wenn sie sich erstmalig aus dem Ausland bei uns anmelden.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versteht sich als moderner Dienstleister und als Servicestelle für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für den Fachbereich 2 (Bürgerdienste), da es sich um einen sehr publikumsintensiven Bereich handelt. Hier werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr ebenso wie die Aufgaben der Meldebehörde wahrgenommen. Neben dem Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm, werden u. a. der ruhende und fließende Verkehr überwacht sowie Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse erteilt. 

Der Fachbereich 2 "Bürgerdienste" gliedert sich in folgende Teilbereiche: 

2.1 "Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung"

2.2 "Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz- und Katastrophenschutz"

2.3 "Soziales, Schuldnerberatung"

56572 Weißenthurm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 2637 913-0
+49 2637 913-100

Alle Informationen anzeigen