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mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

Eine Abmeldung muss auch erfolgen, wenn Sie in eine andere Verbandsgemeinde oder Stadt umziehen. 

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 5 - Finanzen

Der Fachbereich 5 (Finanzen) ist zuständig für alle Arbeiten rund um den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde, der Städte und Ortsgemeinden sowie der Eigenbetriebe. In Zusammenarbeit mit der Behördenleitung, den Fachbereichen und den Stadt- und Ortsbürgermeistern/innen werden Haushaltsplanentwürfe gestaltet, die anschließend durch die jeweiligen Gremien der Verbandsgemeinde sowie der Städte und Ortsgemeinden beraten und beschlossen werden. Außerdem ist der Fachbereich 5 für die Aufstellung der Bilanzen zuständig.

Der Fachbereich 5 "Finanzen" gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • 5.1 "Haushalt, Steuern, Kostenmanagement"
  • 5.2 "Rechnungswesen, Kasse"

Die Datenschutzerklärung für den Fachbereich 5 "Finanzen" finden Sie hier:


56572 Weißenthurm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 2637 913-0
+49 2637 913-100

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