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Hundesteuer Befreiung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

Die §§ 7 und 8 der Hundesteuersatzung der Stadt bzw. Ortsgemeinde sind entsprechend zu beachten. 

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 5 - Finanzen

Der Fachbereich 5 (Finanzen) ist zuständig für alle Arbeiten rund um den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde, der Städte und Ortsgemeinden sowie der Eigenbetriebe. In Zusammenarbeit mit der Behördenleitung, den Fachbereichen und den Stadt- und Ortsbürgermeistern/innen werden Haushaltsplanentwürfe gestaltet, die anschließend durch die jeweiligen Gremien der Verbandsgemeinde sowie der Städte und Ortsgemeinden beraten und beschlossen werden. Außerdem ist der Fachbereich 5 für die Aufstellung der Bilanzen zuständig.

Der Fachbereich 5 "Finanzen" gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • 5.1 "Haushalt, Steuern, Kostenmanagement"
  • 5.2 "Rechnungswesen, Kasse"

Die Datenschutzerklärung für den Fachbereich 5 "Finanzen" finden Sie hier:


56572 Weißenthurm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 2637 913-0
+49 2637 913-100

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