Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBeitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte melden

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Personen beschäftigen, müssen Sie der Sozialversicherung das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aller Beschäftigten mitteilen. 

Dazu geben Sie für alle am 31.12. eines Jahres bei Ihnen Beschäftigten bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Jahresmeldung ab. Nur für kurzfristig versicherungsfrei Beschäftigte ist keine Jahresmeldung erforderlich.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Jahres oder zum 31.12. eines Jahres endet, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Abmeldung mit. Eine Jahresmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen wird, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Unterbrechungsmeldung mit. Für die bereits gemeldeten Zeiträume ist eine Jahresmeldung dann nicht mehr erforderlich.

Die Jahres- oder Entgeltmeldung müssen Sie, wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung, elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, erstellen und versenden Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Ansonsten müssen Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale

Hollestraße 7b
45127 Essen, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 355 2902-70799
+49 201 384-979797

Telefonzeiten Service-Telefon:
Montag 0:00 – 24:00 Uhr
Dienstag 0:00 – 24:00 Uhr
Mittwoch 0:00 – 24:00 Uhr
Donnerstag 0:00 – 24:00 Uhr
Freitag 0:00 – 24:00 Uhr
Samstag 0:00 – 24:00 Uhr
Sonntag 0:00 – 24:00 Uhr

Bei speziellen Fragen werden folgende Zeiten empfohlen:
Montag 7:00 – 17:00 Uhr 
Dienstag 7:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 7:00 – 17:00 Uhr
Freitag 7:00 – 17:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen