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mixins.searchInfo_searchTermKommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Fachbereichsleiter: Mark Klasen

stellv. Fachbereichsleiterin : Lydia Wagner

Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
02653 9996-0
02653 9996-999

Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik

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