Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Eine Vorsprache beim zuständigen Standesamt mit vorheriger Terminabsprache ist zwingend notwendig. Die digitale Einreichung der Erklärung mit Übersendung eines Fotos bzw. Scan des Personalausweises reicht leider nicht aus. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Vorsprachetermin unter 06785/793102.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 4.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
55756 Herrstein
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
55758 Herrstein
Adresse
55756 Herrstein
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Herrstein-Rhaunen:
- Abstammungsurkunde
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Anmeldung einer Seebestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vorname ändern
- Überführungserlaubnis erhalten
Adresse
55756 Herrstein
Besucheranschrift
55756 Herrstein
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Position
Raum
Zuständig für:
- Herrstein-Rhaunen:
- Abstammungsurkunde
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Anmeldung einer Seebestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Pacs (Ziviler Solidaritätspakt)
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vorname ändern
- Überführungserlaubnis erhalten
Besucheranschrift
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Adresse
55756 Herrstein
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Raum
Zuständig für:
- Herrstein-Rhaunen:
- Abstammungsurkunde
- Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Familienbuch
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Pacs (Ziviler Solidaritätspakt)
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Versicherungsvermittler Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorname ändern
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
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