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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FB 3 - Finanzen

Lindenalle 2
57577 Hamm (Sieg)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Sachgebiete

  • 3.1 Haushalts- und Finanzplanung
  • 3.2 Rechnungswesen, Jahresrechnung, Haushaltsführung, Bilanzen
  • 3.3 Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen, kommunaler Finanzausgleich
  • 3.4 Steuern, Gebühren
  • 3.5 Liegenschaften, Grundstücks- und Gebäudemanagement (inkl. Hallenbelegung)
  • 3.6 Schulden, Kredite, Bürgschaften
  • 3.7 Sport
  • 3.8 Verbandsgemeindekasse, kommunale Vollstreckung

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