Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.
Die Änderungen können Sie der zuständigen Stelle einfach online mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice .
Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:
- der Kraftfahrzeuge
- der Beschäftigten
- Hotel-/Gästezimmer
- vermieteten Ferienwohnungen
Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.
Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen
Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
- Beitragsnummer
- Datumsangabe seit wann die Änderung gilt
- Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen
Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.
Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices
Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier:
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
04.12.2020
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Zweibrücken
Die Stadt Zweibrücken ist eine kreisfreie Stadt.
Besucheranschrift
66468 Zweibrücken
Bemerkung:
Rathaus
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Jugendbücherei
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
MAX1
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Info- und Beratungszentrum