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mixins.searchInfo_searchTermRundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Zweibrücken

Die Stadt Zweibrücken ist eine kreisfreie Stadt.

Herzogstraße 1
66468 Zweibrücken
Bemerkung:
Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Hofenfelsstraße
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Jugendbücherei
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
MAX1
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Poststraße 40
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Info- und Beratungszentrum
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06332 871-0
06332 871-100
Alle Informationen anzeigen