Brandschutz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
- die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.
Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.
Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.
Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz
Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.
Das Sachgebiet 3 - Planende Gefahrenabwehr gliedert sich wie folgt auf:
- Vorbeugender Brandschutz
- Einsatzplanung
- Bevölkerungsschutz
Betreuung des Brandschutzes im Rathaus, Adenauerring 1, Schönauer Str. 2, Klosterstr. 23
Eine Einsatzleitstelle leitet den Einsatzbetrieb der zugeordneten Organisationen, nimmt Informationen entgegen, wertet sie aus und koordiniert die angeschlossenen Dienste.
Annahme eingehender Notrufe oder der Alarmmeldungen von z. B. Brandmeldeanlagen
Das Sachgebiet 4 - Verwaltung ist zuständig für die Verwaltungsarbeit innerhalb der Abteilung 3.09
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zur Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (§ 10 Absatz 1).
Das Sachgebiet 2 - Einsatzunterstützung gliedert sich wie folgt auf:
- Technik
- Aus- und Fortbildung
- Leitstelle
Das Sachgebiet 1 - Einsatz gliedert sich wie folgt auf:
- Wachabteilung 1
- Wachabteilung 2
- Wachabteilung 3
- Freiwillige Feuerwehr
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Brandsicherheitswache (auch Feuersicherheitswachdienst) wird immer dann eingesetzt, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist. Durch eine Gefährdungsanalyse ist darüber hinaus festzustellen, ob unterhalb dieser Grenzen eine Feuersicherheitswache erforderlich ist, z. B. bei Einsatz von Pyrotechnik.
Die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache resultiert unter anderem aus der Versammlungsstättenverordnung und wird von der Brandschutzdienststelle festgelegt.
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.:
- Weiterleitung einer Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr;
- Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
- Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes;
- Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen;
- Ansteuerung von Aufzügen;
- Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
- Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.
Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zum Detektieren eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).
Die Notwendigkeit zur Errichtung einer BMA ergibt sich aus dem Baurecht und wird dementsprechend von der Brandschutzdienststelle gefordert.
In Ausnahmefällen kann eine BMA auch vom Sachversicherer gefordert werden.
Eine Einsatzleitstelle leitet den Einsatzbetrieb der zugeordneten Organisationen, nimmt Informationen entgegen, wertet sie aus und koordiniert die angeschlossenen Dienste.
Annahme eingehender Notrufe oder der Alarmmeldungen von z. B. Brandmeldeanlagen