Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermPlanfeststellung

Planfeststellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.

Insbesondere

  • die Errichtung und Änderung von
    • Bergbahnen,
    • Energiefreileitungen ab 110 kV,
    • Flughäfen und Landeplätzen,
    • Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
    • Eisenbahnstrecken,
  • der Deichbau und Gewässerausbau sowie
  • der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen

unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Was und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf, richtet sich nach dem Planungsrecht. Es ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Stadt.

Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann regelt dieser welche bauliche Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie usw.) möglich ist und wie viel oder wie groß auf einem Grundstück gebaut werden darf (Grundfläche, Geschossfläche oder Baumasse). Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Worms finden Sie in unserem Geoportal. Dort können Sie die einzelnen Pläne mit den zugehörigen Dokumenten auch kostenfrei herunterladen.

Wenn es für einen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, entscheidet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall nach der Umgebung entsprechend der oben genannten Kriterien. Dazu beraten wir Sie gern (siehe auch städtebauliche Beratung).

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-6101
+49 6241 853-6099
Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

Montag, Mittwoch
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
 
Alle Informationen anzeigen