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Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Die drei Bauaufsichtsbezirke der Stadt Worms sind im Wesentlichen wie folgt abgegrenzt:

Bauaufsichtsbezirk 1:

Stadtteile Ibersheim, Rheindürkheim, Abenheim, Herrnsheim, Neuhausen,

nördliches Stadtgebiet und Innenstadt bis Nordseite Andreasstraße, Wollstraße, Westseite Ludwigstraße, Nordseite Allmendgasse, Kyffhäuserstraße  


außerdem vertretungsweise aus Bauaufsichtsbezirk 2:

Stadtteil Hochheim

westliches Stadtgebiet bis Bahnlinie Mannheim-Mainz, Südseite Andreasstraße, Westseite Valckenbergstraße, Speyerer Straße, Nordseite Horchheimer Straße


Bauaufsichtsbezirk 3:

Stadtteile Heppenheim, Wiesoppenheim, Weinsheim, Horchheim,

südliches Stadtgebiet begrenzt durch die Südseite Horchheimer Straße, Ostseite Speyerer Straße, Ostseite Valckenbergstraße, Südseite Wollstraße, Ostseite Ludwigstraße, Südseite Allmendgasse, Kyffhäuserstraße


außerdem vertretungsweise aus Bauaufsichtsbezirk 2:

Stadtteile Pfeddersheim, Leiselheim, Pfiffligheim


 
Die genaue Absperrung entnehmen Sie bitte aus der Karte unter:

Links:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-6101
+49 6241 853-6099
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
 
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