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Eheurkunde ausstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt und
  • Ort und Tag der Eheschließung.

Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.

Urkunden und Abschriften können Sie auch persönlich im Standesamt Worms beantragen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).

Es werden folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister

Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.

Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.

Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.

Nach der Bestellung Ihrer Urkunde lassen Sie uns bitte noch zu Ihrer Legitimation eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, und ggf. eine Vollmacht zukommen. Gerne per Email als Anhang an urkunden@worms.de oder auf dem Postweg.

Erst wenn alle erforderliche Nachweise und Zahlungen vorliegen, werden wir Ihre Urkunde ausstellen, und zusenden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.


Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
 

Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

Telefonisch erreichen Sie die Urkundenabteilung (06241 /853 3406) montags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie mittwochs und donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-3434
+49 6241 853-3499
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Freitag
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Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 
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