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Wahlen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Wahlhelfer gesucht - jetzt online bewerben!

Organisatorische Vorbereitung, Überwachung und termingerechte Durchführung von:

  • Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Oberbürgermeister, Beirat für Migration und Integration, Seniorenbeirat, Jugendparlament)
  • Landtagswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen
  • Allgemeine Briefwahlangelegenheiten

Mitwirkung bei der

  • Handwerkskammer-Wahl (Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit);
  • Landwirtschaftskammer-Wahl (soweit nicht der Landkreis Alzey-Worms zuständig ist)

Vorbereitung der

  • Wahlen ehrenamtlicher Richter und Schöffen

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 
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