Einfaches Führungszeugnis
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAllgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Rheindürkheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Einige Anliegen können Sie auch gleich online erledigen (siehe oben).
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Rheindürkheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können Sie das Führungszeugnis auf verschiedenen Wegen beantragen:
Persönlich oder - mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift – schriftlich bei der Meldebehörde vor Ort (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro). Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Meldebehörde, welche Unterlagen Sie bei Ihrer schriftlichen Antragstellung einreichen. Ihr Antrag wird dann an das BfJ weitergeleitet.
Über das Online-Portal des BfJ:
Wenn Sie von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können Sie Ihren Antrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Hier können Sie ein Führungszeugnis online beantragen (elektronischer Personalausweis erforderlich).
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann auf Antrag eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (amtliches Führungszeugnis) als Selbstauskunft beantragen. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist dieser auch antragsberechtigt.
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist beim Bürgerservicebüro zu stellen und wird von dort elektronisch an das Bundeszentralregister zur weiteren Bearbeitung übersandt.
Für private Zwecke wird das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt. Ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, so wird es direkt an die betreffende Behörde weitergeleitet.
Erweitertes Führungszeugnis
Für Personen, die in jugendnahen Bereichen tätig sind oder sein werden, ist ein Führungszeugnis auf der Grundlage des §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erforderlich.
Europäisches Führungszeugnis
Nach §30b BZRG können Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, beantragen, dass in ihr Führungszeugnis die Mitteilungen über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen wird.
Führungszeugnis online beantragen (elektronischer Personalausweis erforderlich)Führungszeugnis online beantragen (elektronischer Personalausweis erforderlich)
Häufige Fragen:
Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?
- Ein Führungszeugnis hat in der Regel keine festgelegte Gültigkeitsdauer, wird jedoch häufig innerhalb von 3 bis 6 Monaten gefordert.
Was tun, wenn im Führungszeugnis fehlerhafte Einträge stehen?
- Wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um die fehlerhaften Informationen zu klären und gegebenenfalls zu korrigieren.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Denken Sie daran, Ihr Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen, insbesondere wenn Sie es für Bewerbungen oder andere wichtige Angelegenheiten benötigen. Bei weiteren Fragen sind wir jederzeit für Sie da!
HINWEIS:
Die Bürgerservice-Außenstelle Neuhausen ist vom 04.08. bis 10.08.2025 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservice im Bürgerrathaus, Folzstraße 5, 67547 Worms, Telefon: 0 62 41 853 -0.)
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Neuhausen sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Einige Anliegen können Sie auch gleich online erledigen (siehe oben).
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Neuhausen erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Pfeddersheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
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Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Einige Anliegen können Sie auch gleich online erledigen (siehe oben).
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Pfeddersheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)