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mixins.searchInfo_searchTermAntrag zur Scheidung einer Ehe

Antrag zur Scheidung einer Ehe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.

Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.

Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.

Die Anmeldung ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich. 

Hier können Sie in Worms heiraten:

  • Trauzimmer im Wormser Rathaus  (max. 25 Personen)
  • runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
  • Innenhof oder Kreuzgang (bei Schlechtwetter) im Andreasstift (festgelegte Termine, max. 44 Personen)

Termine für Eheschließungen an Samstagen bzw. für unsere besonderen Trauorte sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.

Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.


Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
 

Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

Telefonisch erreichen Sie die Urkundenabteilung (06241 /853 3406) montags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie mittwochs und donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-3434
+49 6241 853-3499
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 
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