Bibliothekswesen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzÖffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Zum Online-Katalog der Stadtbibliothek Worms und zu Ihrem persönlichen Nutzerkonto gelangen Sie über den Externen Link. Informationen über die Online-Nutzung erfahren die über den Internen Link.
Die Onleihe Rheinland-Pfalz ...
- ist eine virtuelle Zweigstelle der Bibliothek
- bietet Zugriff auf elektronische Medien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- ist 24 Stunden für die Mitglieder der Bibliothek geöffnet - auch Mahngebühren fallen nicht an
Herausgabe bestellter Bücher und Einsortierung zurück gegebener Bücher.
Zweimal im Jahr findet im Erdgeschoß im Haus zur Münze ein Bücherbasar statt.
Führungen für Gruppen (Schulklassen usw.) finden nach Vereinbarung statt.
Die Stadtbibliothek bietet zahlreiche Lesungen, Ausstellungen, Führungen und Kinderveranstaltungen an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage im Internet, unserem halbjährlichen Veranstaltungskalender oder der Tagespresse.
Führungen für Gruppen (Schulklassen usw.) finden nach Vereinbarung statt.
Die Verlängerung der Ausleihfrist ist bis zu dreimal möglich, sofern die Medien nicht vorbestellt sind; sie erfolgt persönlich, schriftlich (Brief oder Fax), über Internet/Email oder telefonisch. Nicht verlängerbar sind Zeitschriften, die im Zeitschriftenlesesaal entliehen wurden.
Die Verlängerung der Ausleihfrist ist bis zu dreimal möglich, sofern die Medien nicht vorbestellt sind; sie erfolgt persönlich, schriftlich (Brief oder Fax), über Internet/EMail oder telefonisch.
Zur Ausleihe von Büchern und anderen Medien benötigen Sie einen gültigen Benutzungsausweis.
Über 100 aktuelle Zeitungen und Zeitschriften.
Genießen Sie zur Lektüre oder zum einmaligen Blick auf den Wormser Dom ein Tasse Kaffee, Espresso, Tee oder verschiedene Kaltgetränke.
Zur Ausleihe von Büchern und anderen Medien benötigen Sie einen gütligen Benutzungsausweis. Nicht entleihbar sind Bücher aus dem Präsenzbestand (Lesesaal) und Bücher, die vor 1850 erschienen sind.
Sehen Sie auch unsere online Ausleihe
Zur Ausleihe von Büchern und anderen Medien benötigen Sie einen gültigen Benutzungsausweis.
- Öffentliche Bücherei
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 42 12
- Kinder und Jugendbücherei
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 42 13
- Wissenschaftliche Stadtbibliothek
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 42 09
- Lesecafé - Zeitschriftenlesesaal
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 42 07
- Fernleihe
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 42 08
Ausleihe von Medien und Geräten