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mixins.searchInfo_searchTermEinschulungsuntersuchung teilnehmen

Einschulungsuntersuchung teilnehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Zuständig für die Schulen in Worms ist die Abt. 4.2 Bildung und Sport. Hier erhalten Sie auch Auskünfte und Informationen rund um den Schulbesuch in Worms:

Stadtverwaltung Worms
Bereich 4 - Kultur, Bildung und Sport
Abt. 4.2 Bildung und Sport
4.23 Schulverwaltung und Medienzentrum
(im Haus zur Münze, 3. OG)
Marktplatz 10
67547 Worms

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grundschule Worms Diesterweg

GS Worms Diesterweg

Nievergoltstr. 63
67549 Worms
06241 76044
06241/591286
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