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Fischereischein Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Verpachtung von Fischereigewässern

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.

Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.

Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.


Fischereierlaubnisschein

Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • Aktuelles Passbild des Antragstellenden


Prüfungstermine 2024: auf Nachfrage

Anmeldeschluß zur Prüfung: auf Nachfrage

Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!


Sie finden uns in Zimmer 1.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
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persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
 
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