Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
Verfahrensablauf:
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Hier können Sie Ihr
- Kfz online anmelden, abmelden, ummelden oder wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
- Wunschkennzeichen online reservieren
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Spar-Tipp: Nutzen Sie nach Möglichkeit die Kfz-Online-Dienste.
Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung!
Unseren Service können Sie auch persönlich im Bürgerservicebüro, Hauptstelle Folzstraße in Anspruch nehmen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
Achtung: Die Gebühren für den Service vor Ort sind deutlich höher als für den Kfz-Online-Dienst!
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
- Gutachten über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
-
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Folgende Unterlagen bitten wir zur Zulassungsstelle mitzubringen:
Neuzulassung: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
(KFZ aus der BRD)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
- Bankkarte im Original oder Kopie
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus EU-Land)
- ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
- Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus nicht EU-Land)
- siehe KFZ aus EU-Land
Antragstellung
- online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
- Vertretung durch Dritte mit Vollmacht
Vorsprachen:
- nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
- bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
- alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
- Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
- Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
- Bankdaten des Bevollmächtigten (SEPA-Lastschriftmandat oder Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
- schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Zahlungsart (vor Ort)
- EC-Karte
- Bar
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebühren über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer - Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
- falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Antragstellung
- online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
- Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich
Vorsprache
- nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kennzeichenreservierung online reservieren
- für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Worms
- externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden
Zahlungsarten (vor Ort)
- EC-Karte
- Bar
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks Worms: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ggf. Kennzeichen (bei Änderung)
- Versicherungsbestätigung (7-stelligen EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirkes: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- Einverständniserklärung bei den Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.
Hierzu müssen Sie
- die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten),
- Bankkarte, vorlegen.
Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.
Saisonkennzeichen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- Kennzeichen
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Wiederzulassung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- Bankkarte
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Kurzzeitkennzeichen:
(gelten ausschließlich für Überführungs- und Probefahrten)
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für Ihren ersten Wohnsitz zuständig sind.
Sollte Ihr Wohnsitz nicht in der Stadt Worms oder im europäischen Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Worms nur gegeben, wenn das zu überführende Fahrzeug in der Stadt Worms gekauft wurde und dies durch Vorlage des Kaufvertrages im Original nachgewiesen wird.
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich unzulässig.
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat und zurück; zur unmittelbaren Reparatur festgestellter, erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk (HP, AZ und RP) und zurück.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.
Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks möglich. Auch eine Fahrt zur unmittelbaren Reparatur und direkt zum TÜV für die Nachprüfung ist zulässig.
Fahrten ohne gültige Betriebserlaubnis:
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen, sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle innerhalb Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück.
Voraussetzungen, wenn keine Papiere / Gutachten vorliegen:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur möglich für Fahrten die zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis dienen. Es kann zur Begutachtungsstellen in der Stadt Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
Zum Erhalt eines solchen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Gutachten nach § 13 EG-FGV
- Nachweis gültige Betriebserlaubnis
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
Für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland ist eine Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Ausfuhrkennzeichen:
sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist.
Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.
Der Empfangsberechtigte sowie der Fahrzeughalter haben die Erklärung zur Empfangsberechtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens abzugeben und zu unterschreiben.
Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebestätigung)
Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt - Erklärung zur Empfangsberechtigung
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original oder Nachweis abrufbar über Zevis
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
- Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit polizeilicher Meldebestätigung.
- Besitzt der Antragssteller kein Girokonto innerhalb der Europäischen Union, ist nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde vorab die Kraftfahrzeugsteuer bei einer Zahlstelle der Zollverwaltung zu entrichten. Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auch durch einen Empfangsberechtigten abgegeben werden.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Ausnahmen können erfolgen bei Vorlage einer neunen HU, nicht älter als 4 Wochen.
Adressenänderung: online erledigen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Umzugsmeldung
Gebühren
- Preise siehe unter "Downloads"
Namensänderung: online erledigen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Änderung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Preisanpassungen zum 1.9.2023:
Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!
Spar-Tipp:
Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung!
Eine Auflistung der Gebühren (mit Gegenüberstellung der Preise "Vor-Ort" und "Online") steht Ihnen auf dieser Seite unter "Downloads" zur Verfügung.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Ihre zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Halterdaten ändern, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen
Hauptstelle Folzstraße 5
>> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Unsere 4 Außenstellen:
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
- Neuhausen: Kirchgasse 7, 67547 Worms
Frau Erika Guth (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
Kontakt
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
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Ansprechpartner
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Zuständig für:
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- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
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- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
Telefon
Fax
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausweispflicht befreien
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
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- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
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