Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzÖffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.
Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Abt. 6.6 erstellt Gestattungsverträge, die für die Nutzung bzw. Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Ein Gestattungsvertrag ist erforderlich beispielsweise für Wärmedämmungen, Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten und zeitlich begrenzte Nutzung von öffentlichen Grundstücken.
ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller für Sondernutzungen (z.B. Straßensperrungen, Gehwegsperrungen oder Parkplatzsperrungen für Umzüge, Baumaßnahmen, Schwerlastverkehr etc.) gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge zu stellen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.
Abschluss und Verwaltung von Gestattungsverträgen zur Nutzung stadteigener, fiskalischer Grundstücke