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Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Defekte oder Verschmutzungen städtischer Infrastruktur können Sie auch online melden unter Mängelmelder Worms

In Deutschland richten sich die Kosten nach den jeweiligen Tätigkeiten, die der Schornsteinfeger ausgeführt hat. Seit dem 1. Januar 2013 (siehe Abschnitt Kehrmonopol) ist es jedem freigestellt, seinen Schornsteinfeger frei zu wählen und somit auch eigene Preise mit dem Schornsteinfeger für Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten auszuhandeln. Für die sog. hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, wie Neuabnahme von Schornsteinen und Feuerstätten, der sog. Feuerstättenschau in 7 Jahren 2× und der Ausstellung eines Feuerstättenbescheides gelten weiterhin eine einheitliche Gebührenordnung. Die seit dem 1. Januar 2010 gültige KÜO erlaubt es Schornsteinfegern, für die Feuerstättenschau eines Kaminofens „Arbeitswerte“ nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.23 Umweltschutz und Landwirtschaft

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
+49 6241 853-3500
+49 6241 853-3599
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.
 
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