Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermFlächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan. Mit diesem Planungsinstrument sollen Entwicklungen auf gesamtstädtischer Ebene städtebaulich geordnet und Fehlentwicklungen im Gemeindegebiet vermieden werden. Dies zählt zu den im Baugesetzbuch verankerten kommunalen Pflichtaufgaben.

Für das gesamte Stadtgebiet sollen wesentliche Bodennutzungen nach den vorhersehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde in den Grundzügen dargestellt werden. Grundsätzlich lässt sich das Stadtgebiet nach den Kriterien ‚Siedlungsbereich‘ und ‚Freiraum‘ unterscheiden. Der Siedlungsbereich wird geprägt durch Bau- und Verkehrsflächen. Im Freiraum werden im Wesentlichen landwirtschaftliche Flächen, Wald- und Wasserflächen sowie Biotop- und Grünflächen unterschieden.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-6101
+49 6241 853-6099
Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

Montag, Mittwoch
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
 
Alle Informationen anzeigen