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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Leistungen, die vom Leistungsempfänger wieder zurückgezahlt werden müssen. Das kann auch durch die Erben oder durch Ratenzahlung erfolgen.

Wenn das vorhandene Einkommen nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft / befristet erwerbsgemindert sind, besteht unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten.

  Die Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst u.a. 

  • den für die Leistungsberechtigte / den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz,
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G)
  • gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Die Höhe der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt kann vorab nicht abgeschätzt werden, da eine individuelle Berechnung in jedem Einzelfall erfolgt. Notwendige Unterlagen sind u.a. Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbescheinigung sowie Kontoauszüge. 

Für Erstinformationen vereinbaren Sie bitte einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter.

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen


Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag, Freitag
Geschlossen

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 

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