Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBezirksschornsteinfeger werden

Bezirksschornsteinfeger werden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.  

Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen. 

Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.  

Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Es besteht freie Schornsteinfegerwahl für einfache Kehr- und Messarbeiten. 

Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen. Die Eigentümer sind angehalten, die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich und fristgerecht zu veranlassen (Handlungspflicht). Grundlage hierfür stellt der sog. Feuerstättenbescheid dar, welcher von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wurde. Darin ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an welchen Anlagen und innerhalb welchen Zeitraums durchzuführen sind. Bei jeder Feuerstättenschau erhält der Eigenümer einen neuen Feuerstättenbescheid vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.

Welcher Schornsteinfeger für welchen Bezirk bestellt ist, können sie folgendem Link entnehmen:  schornsteinfeger.de

Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Kehrbezirk Worms III

Seit dem 01.01.2022 ist Jannis Merkle aus Pirmasens als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig für den Kehrbezirk Worms III. Dieser Kehrbezirk umfasst folgende Orte: Worms- Horchheim, Worms- Wiesoppenheim, Worms- Weinsheim, Worms- Heppenheim.

Als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger steht Herr Merkle Ihnen für sämtliche Fragen und Tätigkeiten rund um Ihre Feuerstätten zur Verfügung.

Zu seinen Pflichten gehört neben der Abnahme von neuen Feuerstätten und der Feuerstättenschau auch die Kontrolle der Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr- und Überprüfungstätigkeiten.

Sofern in der Vergangenheit noch kein Feuerstättenbescheid ausgehändigt wurde, wird Ihnen dieser im Rahmen der nächsten Begehung von Herrn Merkle ausgestellt.

Der neue Bezirksschornsteinfeger freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Kontaktdaten:

Jannis Merkle

Schornsteinfegermeister

Unterer Sommerwaldweg 122

66953 Pirmasens

Tel: 06331-2863725 

schornsteinfegermerkle@gmail.com

Herr Merkle hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herr Jürgen Scholl übernommen.

Neubesetzung des Kehrbezirkes Worms IX zum 01.01.2022

Der Kehrbezirk Worms IX wurde zum 01.01.2022 neu besetzt. Hierfür wurde Herrn Mario Hübner, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, für die Dauer von sieben Jahren bestellt.

Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

Mario Hübner

Am Frauenberg 11

67592 Flörsheim – Dalsheim

Tel.: 06243 / 903302

Mobil: 0174 / 1612599

mario-huebner@gmx.com

www.energieberatung-mh.de

Herr Hübner hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herr Willi Wüst übernommen.

Neubesetzung des Kehrbezirkes Worms X zum 01.01.2024

Der Kehrbezirk Worms X wurde zum 01.01.2024 neu besetzt. Hierfür wurde Herrn Patrick Nau, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, für die Dauer von sieben Jahren bestellt.

Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

Patrick Nau

Saarstr. 10

55450 Langenlonsheim

Mobil: 0176 / 97706540

Info@schornsteinfeger-nau.de 

Herr Nau hat den ehemaligen Kehrbezirk von Herrn Tobias Lensinger übernommen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.23 Umweltschutz und Landwirtschaft

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
+49 6241 853-3500
+49 6241 853-3599
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.
 
Alle Informationen anzeigen