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mixins.searchInfo_searchTermJahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.

Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.

Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.


Fischereierlaubnisschein

Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • Aktuelles Passbild des Antragstellenden


Prüfungstermine 2024: auf Nachfrage

Anmeldeschluß zur Prüfung: auf Nachfrage

Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!


Sie finden uns in Zimmer 1.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
 

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