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Asbest: Abbruch- und Sanierungsarbeiten zulassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Beratung zur Asbestentsorgung / Sanierung

Bitte beachten Sie auch die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes: Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (EBWO) Hohenstaufenring 2 67547 Worms Telefon: (0 62 41) 91 00 - 0 (Zentrale) Telefax: (0 62 41) 91 00 - 66 E-Mail: entsorgungsbetrieb@ebwo-worms.de www.ebwo.de

Tonnenabfuhr, Sperrmüll, Wertstoffhof, Bauschuttdeponie, Kompostanlage etc.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.23 Umweltschutz und Landwirtschaft

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
+49 6241 853-3500
+49 6241 853-3599
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.
 
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