Asbest: Abbruch- und Sanierungsarbeiten zulassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
Beratung zur Asbestentsorgung / Sanierung
Bitte beachten Sie auch die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes: Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (EBWO) Hohenstaufenring 2 67547 Worms Telefon: (0 62 41) 91 00 - 0 (Zentrale) Telefax: (0 62 41) 91 00 - 66 E-Mail: entsorgungsbetrieb@ebwo-worms.de www.ebwo.de
Tonnenabfuhr, Sperrmüll, Wertstoffhof, Bauschuttdeponie, Kompostanlage etc.