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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Informationen 

Eltern, die Ihre Kinder für eine Krippe oder einen Hort angemeldet haben, müssen dafür grundsätzlich einen Beitrag zahlen. Sie können allerdings einen Antrag auf Berechnung der zumutbaren Belastung stellen. Wir führen dann mit Hilfe einer Berechnung gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII eine Einkommensüberprüfung durch.

Je nach Ergebnis, wird der Beitrag gemäß der Kostentabelle für Krippe- und Hortbeiträge festgesetzt, ermäßigt oder übernommen. Bei einer Übernahme müssen die Eltern nichts zahlen, bei einer Ermäßigung zahlen sie einen vergünstigen Beitrag wie sonst in der entsprechenden Einkommensklasse vorgesehen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
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