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mixins.searchInfo_searchTermAbgeschlepptes Fahrzeug abholen

Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
  • Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Ruhestörungen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs

Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Leitstelle: 0 62 41/ 85 3 - 38 22

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.25 Kommunaler Vollzugsdienst

Hotline*: (0 62 41) 8 53 – 38 22

*Die Leitstelle des Kontroll- und Vollzugsdienstes ist unter dieser Telefonnummer auch unter der Woche und am Wochenende bis in die späten Abendstunden erreichbar.

Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.25 - Kommunaler Vollzugsdienst
+49 6241 853-3822
+49 6241 853-3899
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