Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEin bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
- Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Ruhestörungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Leitstelle: 0 62 41/ 85 3 - 38 22