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mixins.searchInfo_searchTermAbgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
  • Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Ruhestörungen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs

Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Leitstelle: 0 62 41/ 85 3 - 38 22

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.25 Kommunaler Vollzugsdienst

Hotline*: (0 62 41) 8 53 – 38 22

*Die Leitstelle des Kontroll- und Vollzugsdienstes ist unter dieser Telefonnummer auch unter der Woche und am Wochenende bis in die späten Abendstunden erreichbar.

Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.25 - Kommunaler Vollzugsdienst
+49 6241 853-3822
+49 6241 853-3899
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