Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
- Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Ruhestörungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Leitstelle: 0 62 41/ 85 3 - 38 22