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mixins.searchInfo_searchTermAusnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Anträge können gerne vollständig ausgefüllt per E-Mail an waffen@worms.de gesendet werden.

Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.

Die Erklärung über die Waffenaufbewahrung (siehe "Downloads") kann mit Fotos des geöffneten und geschlossenen Waffenschrankes sowie des Typenschildes und der Rechnung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten eingeworfen oder per Post zugeschickt werden.

Sie finden uns in Zimmer 1.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
 
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