Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Hier betrifft dies:
- Allgemeine Bußgeldverfahren nach Spezialgesetzen (außer Baurecht).
- Ruhender- und fließender Verkehr für besondere Fälle.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht soll der Sanktionierung von Fehlverhalten gegen gesetzlichen Vorschriften dienen.
Die Ahndung von Verstößen soll abschrecken, d. h. eine Wiederholung verhindern (Denkzettelcharakter).
Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens steht im Ermessen der Behörde (kein Verfolgungszwang wie im Strafrecht).
Die Abteilung ?allgemeine Ordnungsrecht? bearbeitet alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen außer Baurecht.
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