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mixins.searchInfo_searchTermAkteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.

Hier betrifft dies:

  • Allgemeine Bußgeldverfahren nach Spezialgesetzen (außer Baurecht).
  • Ruhender- und fließender Verkehr für besondere Fälle. 

Das Ordnungswidrigkeitenrecht soll der Sanktionierung von Fehlverhalten gegen gesetzlichen Vorschriften dienen.

Die Ahndung von Verstößen soll abschrecken, d. h. eine Wiederholung verhindern (Denkzettelcharakter).

Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens steht im Ermessen der Behörde (kein Verfolgungszwang wie im Strafrecht).

Die Abteilung ?allgemeine Ordnungsrecht? bearbeitet alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen außer Baurecht.

            Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!


Sie finden uns im Zimmer 4.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
 
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