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mixins.searchInfo_searchTermGeltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren

Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären (streitigen) oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) führen.

Sie können sich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Die Realisierung geleisteter UVG Leistungen gegenüber Zahlungspflichtigen / Unterhaltspflichtigen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.01 Allgemeine Aufgaben, Unterhalt, Amtsvormundschaften


Marktplatz 2
67547 Worms
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