Architektenliste Eintragung löschen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzUnter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie zu erreichen.
Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können Sie uns über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf am Haupteingang des Rathauses weiter übermitteln.