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Architektenliste Eintragung löschen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie zu erreichen.

Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können Sie uns über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf am Haupteingang des Rathauses weiter übermitteln.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-6101
+49 6241 853-6099
Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

Montag, Mittwoch
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
 
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