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mixins.searchInfo_searchTermWohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Nutzen Sie hier die Online-Anmeldung für den Wohnsitz (Onlineausweisfunktion):

hier

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht nun auch in Worms online.

Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.

Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

Bei Minderjährigen:

Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

So funktioniert der Online-Dienst:

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.

Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.

Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die Ausweis-App vorgenommen werden.

Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

Termin online reservieren

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)       oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

Jetzt gleich online erledigen! Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

Hauptstelle Folzstraße 5 >> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!) Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Unsere 4 Außenstellen:

In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.  Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
+49 6241 853-3799
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
 
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