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Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Jetzt Hund online an- oder abmelden oder Steuerermäßigung/Steuererlass beantragen.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.01 Kommunale Steuern

VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.

FÜR DIE TERMINVEREINBARUNG BITTE DIE BEI DEN JEWEILIGEN DIENSTLEISTUNGEN GENANNTEN MITARBEITER ANRUFEN ODER EINE E-MAIL AN steuerabteilung@worms.de SENDEN.

Klosterstraße 23
67547 Worms
Bemerkung:
Bereich 2 - Finanzen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
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