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mixins.searchInfo_searchTermElterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindeswohls

Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindeswohls

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ist das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes gefährdet und sind die sorgeberechtigten Eltern nicht bereit oder in der Lage, dieser Kindeswohlgefährdung Einhalt zu gebieten, kann in das Sorgerecht eingegriffen werden.

Hierfür bedarf es immer einer familiengerichtlichen Entscheidung.

Im Falle eines Eingriffs in das Sorgerecht dürfen immer nur diejenigen Bereiche der elterlichen Sorge entzogen werden, deren Entzug für eine kindeswohlförderliche Entwicklung erforderlich ist.

Werden Teile des Sorgerechtes entzogen, wird für die Bereiche ein Pfleger eingesetzt. Wird das Sorgerecht insgesamt entzogen, erhält das Kind einen Vormund.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

„Das Bundeskinderschutzgesetz (KKG) fordert im § 4 Fachkräfte bestimmter Berufsgruppen (aus Gesundheitswesen, Schulen, Beratungsstellen…) mit Schweigeverpflichtung auf, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf einen Schutz des Kindes hinzuwirken. Gleichermaßen regelt der § 8a SGB VIII die Vorgehensweise für Fachkräfte und Mitarbeiter der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Ein wesentlicher Verfahrensschritt beider Verfahrensregelungen ist die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Hierfür hat sich in Worms und RLP die Bezeichnung InsoFa-Beratung etabliert. Aber auch

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8b Kinder- und Jugend-stärkungsgesetz (SGB VIII – KJSG) ebenfalls einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die insoweit erfahrene Fachkraft berät Fachkräfte aus der Jugendhilfe und anderen Professionen in der Umsetzung ihres Schutzauftrages und informiert über mögliche Hilfen für das Kind und dessen Familie. Die insoweit erfahrene Fachkraft leistet also keine konkrete Fallarbeit mit den Klienten und hat keine diagnostischen Aufgaben mit Klientenkontakt. Die insoweit erfahrene Fachkraft bietet neben der Prozesssteuerung eine unterstützende Beratung an, um so mögliche Unsicherheiten sowie Überforderungen und daraus resultierende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft bzw. des Fachteams reduzieren zu können.

Die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft beinhaltet als Schwerpunkt die Beratung von anderen Fachkräften

  • bei der Prüfung von gewichtigen Anhaltspunkten
  • bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • hinsichtlich der Frage, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls ausreicht
  • über Strategien der Gesprächsführung sowie Möglichkeiten zur Motivierung der Eltern und ggf. über die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Jugendamtes.

Verfahrensablauf

Die Beratung kann von Einrichtungen und Diensten innerhalb der Stadt Worms bei allen Anbietern angefragt werden. Wir werden Ihnen dann zeitnah einen Termin zukommen lassen.

  • Die Beratung ist kostenfrei.
  • Die Beratung ist anonymisiert. Die falleinbringende Fachkraft bleibt auch bei der Hinzuziehung der insoweit erfahrenen Fachkraft in jeglicher Hinsicht in der Fallverantwortung
  • Zur Vorbereitung der Beratung werden alle wichtigen Informationen anonymisiert in einem Fallanfragebogen dokumentiert und der insoweit erfahrenen Fachkraft zugeleitet. Dieser Bogen kann direkt bei den Anbietern angefragt oder über das Fachkräfteportal der Datenbank Frühe Hilfen abgerufen werden unter www.fruehe-hilfen-worms.de .


Einzelfallbezogene Beratungsanfragen:


Prävention und Soziale Dienste 5.02 - Stadt Worms

Schönauer Str. 2

67547 Worms

Telefon: (0 62 41) 853-5201

alexandra.holl@worms.de


Kinderschutzdienst des ASB Kreisverband Worms/Alzey

Judengasse 26

67547 Worms

Telefon: (0 62 41) 8 89 17

Kinderschutzdienst@asb-worms.de


Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche 5.09 - Stadt Worms

Europahaus Wilhelm-Leuschner-Str 2

67547 Worms

Telefon: (0 62 41) 853-5905

erziehungsberatungsstelle@worms.de


Fallübergreifende Beratungsanfragen:

Weiter- und Fortbildung und Qualitätsentwicklung

Prävention und Soziale Dienste Netzwerk Kinderschutz 5.02 - Stadt Worms

Sebastian Esders

Tel. 06241-853-5235

Schönauer Str. 2

67547 Worms

sebastian.esders@worms.de 

Bürgerinnen und Bürger, die auf eine akute oder drohende Kindeswohlgefährdung hinweisen wollen, können sich sowohl offen als auch anonym an uns wenden. Nach intensiver Prüfung der Hinweise werden, soweit sich dies als erforderlich erweist, die nötigen Schritte zur Wiederherstellung des Kindeswohls eingeleitet.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

Jugendamt der Stadt Worms

Schönauer Straße 2
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 5.05 – Jugendhilfen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
 
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