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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Antrag kann das Familiengericht eine sogenannte schwache Adoption in eine sogenannte starke Adoption umwandeln.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV)

Seit dem Jahr 2020 haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Worms und des Kreises Alzey-Worms zu der Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen.

Zu Terminvereinbarungen melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns.

Beratung und Auswahl von Adoptionsbewerber/innen:

Wir beraten Menschen, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Hierzu gehören Aufklärung über die rechtlichen Folgen, Erläuterung des Verfahrensablaufs und des Überprüfungsprozesses.

Außerdem sprechen wir mit den Adoptionsbewerbern über ihre Motivation sowie die nötigen Rahmenbedingungen für eine Adoption um ein Bild der Bewerber zu erhalten.

Beratung von Eltern

Wir beraten Eltern und werdende Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen darüber nachdenken, ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Dabei klären wir über rechtliche Konsequenzen einer Adoption, sowie über den Ablauf des Adoptionsverfahrens auf.

Vermittlung von zur Adoption freigegebenen Kindern

Wir vermitteln zur Adoption freigegebene Kinder zu potentiellen Adoptionseltern und begleiten alle Beteiligten während des Prozesses.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

Jugendamt der Stadt Worms

Schönauer Straße 2
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 5.05 – Jugendhilfen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
 
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