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Ortsvorsteher

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Ortsvorsteher vertritt die Belange eines Ortsbezirks gegenüber den Organen der Gemeinde. Er wird von den am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Ortsbezirk wohnenden Bürgern der Gemeinde in entsprechender Anwendung der für die Wahl ehrenamtlicher Bürgermeister geltenden Bestimmungen gewählt. Über seine Vertretertätigkeit hinaus ist der Ortsvorsteher zudem zur Ausstellung von Bescheinigungen befugt, die er auf Grund seiner Orts- und Personenkenntnis erstellen kann. 

In Rheinland-Pfalz können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt, oder Teile davon, in Ortsbezirke einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsbezirken handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Bitte beachten Sie: Ab sofort gelten neue Zeiten für die Sprechstunde des Ortsvorstehers.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Ibersheim

Folgende Dienstleistungen erledigen wir für Sie:

  • Entgegennahme von Wünschen, Fragen, Beschwerden und Anregungen, die den Stadtteil Ibersheim betreffen.
  • Beglaubigungen
  • Lebensbescheinigungen
  • An- und Abmeldungen von Hunden
  • Mülltonnen, Neubeantragung und/oder Größenänderung
  • Ausgabe von Müllsäcken / Gelbe Säcke / Kleidungssäcke
  • Ausgabe von Tabletten zur Stechmückenbekämpfung für Teiche und Wasserbehälter.
  • Ausgabe von Formularen für Wohnungsgeberbestätigung
  • Ausgabe der Amtsblätter der Stadt Worms
  • Verbrennungserlaubnisse für z.B. Gartenabfälle
  • Vermietung Gemeinschaftshalle

Auch Ihre Post für die Stadtverwaltung Worms können Sie bei uns abgeben.

Killenfeldstraße  25
67550 Worms
06246 262
06246 906717
Dienstag
08:00 Uhr - 10:30 Uhr

Donnerstag
17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers von 18 bis 19 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter Telefon (0 62 46) 2 62.
 

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