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mixins.searchInfo_searchTermUnbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

NEU: Unbedenlichkeitsbescheinigung online beantragen (Kosten: 10,00 ?) 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kasse (Vollstreckung) wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.

Bitte beachten Sie: Die Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes erteilt das Finanzamt Ihres Wohnortes. 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, 
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.

Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis das Recht, das Gewerbe auszuüben.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.05 Vollstreckung

Die Vollstreckung erreichen Sie unter der Servicenummer: (0 62 41) 8 53 - 25 10.

VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.


Klosterstraße 23
67547 Worms
Bemerkung:
Bereich 2 - Finanzen
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