Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIst ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.
Nutzen Sie die Online-Zulassung
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, das bereits in Worms zugelassen war, auf einen neuen Halter umschreiben lassen möchten.
Hinweise
Eine Zulassung auf den Standort oder Zweitwohnsitz ist ab dem 01.03.2007 nicht mehr möglich; zuständig ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen Original-Personalausweis, -Reisepass oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis, -Reisepass mit
Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. A Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt.
Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen ist ein aktueller Auszug von der Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.
Die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) nicht überschritten ist!
Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Nutzen Sie die Online-Zulassung
Umschreibung von außerhalb bedeutet im Prinzip alles außer Worms.
In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.
Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Nutzen Sie hier die Onlinedienste der KFZ-Zulassung.
Hier können Sie Ihr
- Kfz Online zulassen (Neuzulassung, Umschreibung und Adressänderungen)
- Kfz Online abmelden
- Leasingbriefauskunft anfordern (hier kann geprüft werden, ob der Brief der Zulassungsstelle bereits vorliegt)
- Wunschkennzeichen reservieren
Bitte klicken Sie auf die einzelnen Dienstleistungen:
Abmeldung eines Fahrzeuges (Abmeldung von allen Kraftfahrzeugen)
Adressänderung / Namensänderung bei KFZ
Ausfuhrkennzeichen (Zur Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland)
Kurzzeitkennzeichen (Für Überführungsfahrten, Probefahrten und Prüfungsfahrten)
Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues oder noch zugelassenes Fahrzeug)
Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)
Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirk (KFZ)
Verlust und Diebstahl Fahrzeugdokumente
Wiederzulassung auf gleichen Halter
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0