Familien- und Sozialpass
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) haben Anspruch auf einen Sozialausweis.
Der Sozialausweis berechtigt, städtische Einrichtungen wie: Bäder, Museen, Volkshochschule, Theater, Omnibusse (VRN), Bücherei zu den jeweils gültigen ermäßigten Gebührensätzen in Anspruch zu nehmen.
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