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Reisepass mit 48 Seiten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

Bitte beachten:
Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

Termin online reservieren

Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

  • Worms-Neuhausen
  • Worms-Pfeddersheim
  • Worms-Rheindürkheim
  • Worms-Horchheim

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
     oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:


Hauptstelle Folzstraße 5 
>> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0


Unsere 4 Außenstellen:

In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
+49 6241 853-3799
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
 
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