Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Die Initiative stellt die Weiche um Verwaltungsangelegenheiten nicht nur persönlich oder per Post, sondern auch auf elektronischem Weg über das Internet erledigt werden können. Hierzu ist eine qualifizierte elektronische Signatur in Form einer Signaturkarte notwendig. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat im Rechtsverkehr die gleiche Wirkung wie eine eigenhändige Unterschrift.
Die Signaturkarte mit entsprechend rlp-Starterkit können Sie im Bürgerservicebüro beantragen. Das Bürgerservicebüro tritt hier als gemeindliche Registrierungsstelle auf und muss bei der Beantragung die Identifizierung des Bürgers vornehmen.
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