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Haushaltsbescheinigung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Hilfe zum Lebensunterhalt:

Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten Personen, die

  • vorgezogene Altersrente beziehen oder
  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen,
  • Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben.

Voraussetzung für die Hilfegewährung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner auch aus deren Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Daneben müssen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern realisiert werden.

Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen


Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag, Freitag
Geschlossen

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 
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