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mixins.searchInfo_searchTermBehinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Parkverstöße in Worms können Sie hier online melden.

Telefonisch ist die Bußgeldstelle aktuell nur eingeschränkt erreichbar.

Anfragen und Auskunftsersuchen können auch per Kontaktformular an die Bußgeldstelle gerichtet werden.

Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!

Sie finden uns im Zimmer 3.

Bitte wenden Sie sich an die Leitstelle, Tel. 0 62 41/ 8 53 - 38 22

Mängelmelder Worms

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
 

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