Handelsregister Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:
- Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen (elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich)
- persönlich bei der Stadtverwaltung Worms (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der
- Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen (elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich)
- persönlich bei der Stadtverwaltung Worms im Gewerbeamt (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.
Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.
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(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)