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mixins.searchInfo_searchTermEintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister

Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb, müssen Sie es in das Handelsregister eintragen lassen.

Die Eintragung ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn Sie

  • eine weiträumige, vor allem internationale Tätigkeit ausüben,
  • eine größere Lagerhaltung benötigen,
  • ein hohes Umsatzvolumen haben.

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, wie beispielsweise eine GmbH, wird diese erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Bestimmte Änderungen müssen Sie ebenfalls eintragen lassen. Dazu gehören beispielsweise

  • Änderung der Firma (Name des Unternehmens),
  • Sitzverlegung, Erteilung von Prokura,
  • Änderung von Namen oder Wohnort von vertretungsberechtigten Personen,
  • Umwandlungen,
  • Auflösungen.

Sie können die Eintragung ausschließlich elektronisch in öffentlich beglaubigter Form anmelden. Die Beglaubigung erfolgt durch Notarinnen und Notare, die auch die Eintragungsfähigkeit prüfen und die Anmeldung elektronisch an das Handelsregister senden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.

Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:

Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der 

Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

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Unsere 4 Außenstellen:

In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

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Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
+49 6241 853-3799
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
 
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