Geburtsnamen wiederannehmen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
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Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.
Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.
Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.
Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.